Allwetterplatz
Benützung des Allwetterplatzes
Der Allwetterplatz kann von Mitgliedern und Nicht-Clubmitgliedern benutzt werden.
Provisorische Mitglieder bezahlen im Aufnahmejahr die Tarife für Nicht-Clubmitglieder.
Die Benützungsvorschriften sind bei der Nutzung des Platzes unbedingt einzuhalten.
Die Kosten für die Benutzung des Platzes sind wie folgt:
Preise für Clubmitglieder | Preise für Nicht-Miglieder | |
Einzelstunden | CHF 15.00 | CHF 20.00 |
Einzelstunden Junioren | CHF 5.00 | CHF 10.00 |
Jahrespauschale | CHF 300.00 | CHF 450.00 |
Jahrespauschale Lehrlinge | CHF 175.00 | CHF 200.00 |
Jahrespauschale Junioren bis 18 Jahre | CHF 50.00 | CHF 150.00 |
Die Bezahlung der Einzelstunde sowie der Jahrespauschale kann mit Einzahlungsschein erfolgen.
Einzahlungsscheine sind beim Allwetterplatz vorhanden.
Nicht-Clubmitglieder melden sich für die Nutzung des Allwetterplatzes bitte bei Joshua Cattin.
Konto-Nr: 23-51074-5, Reitclub St. Urs Bettlach
Den Einzahlungsschein finden Sie HIER
Platzwart:
Joshua Cattin
Natel 076 466 30 10
Benützungsvorschriften für den Allwetterplatz des RC St. Urs Bettlach
Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der RC St. Urs Bettlach übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Benützer und deren Pferde treffen können. Hunde haben auf dem Allwetterplatz nichts zu suchen.
Bei Wasseransammlungen darf der Platz nicht benützt werden. „Freiheitsdressuren“ sind auf dem Allwetterplatz nicht erlaubt.
Das Longieren auf nur einer Volte ist untersagt. Wer longiert, wechselt regelmässig, spätestens nach drei Runden die Stelle Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Longieren auf dem Allwetterplatz zu verbieten.
Vor Verlassen des Allwetterplatzes sind die Pferdeäpfel sauber wegzuräumen. Der Platz muss wieder geschlossen werden. Das Hindernissmaterial ist Eigentum des RC St. Urs und ist mit Sorgfalt zu behandeln.
Allfällige Schäden sind umgehend dem Platzwart zu melden.
Nach Benützung des Platzes ist die entsprechende Gebühr sofort zu begleichen (Preise siehe separate Liste).
Wenn der ganze Platz reserviert ist, ist die Benutzung durch Einzelpersonen nicht möglich. Über allfällige Reservationen geben die Verantwortlichen Auskünfte.
Bei ungebührlichem Benehmen und mutwilligem Beschädigen des Platzes und/oder des Hindernismaterials, behält sich der RC St. Urs Bettlach das Recht vor, der betreffenden Person das Betreten oder die Benützung des Allwetterplatzes zu verbieten.
Die Benützungsregeln sind strikt einzuhalten.
Reitclub St. Urs Bettlach